Rahmenbedingungen
&
Kosten
Bitte beachten Sie stets die Rahmenbedingungen, Kosten bzw. das Ausfallhonorar.
Rahmenbedingungen
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Wenn Sie Interesse an einer Therapie haben, kontaktieren Sie mich gerne während der telefonischen Sprechstunde. Sofern Therapieplätze vorhanden sind, melde ich mich bei Ihnen zurück, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
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Nach einem Erstgespräch werden zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen durchgeführt, in denen wir entscheiden können, ob im Anschluss eine Psychotherapie durchgeführt werden soll. In diesen ersten Sitzungen erhebe ich mit Ihnen gemeinsam die biographische Anamnese und es wird eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt. Diese ausführliche Befunderhebung dient der bestmöglichen Planung und der anschließenden Psychotherapie unter der Maßgabe der individuell mit Ihnen abgestimmten Zielsetzungen.
Die Dauer der anschließenden Psychotherapie kann erheblich – je nach Zielsetzung und Ausgangsbedingungen – variieren. Eine Kurzzeittherapie umfasst beispielsweise bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 und bis zu 80 Sitzungen. Die Sitzungsdauer beträgt i. d. R. 50 Min. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu den Sitzungen zu erscheinen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich arbeite im Rahmen einer Entlastungsassistenz für einen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung. Aus diesem Grund behandele ich hauptsächlich Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Sofern eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt wurde, werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherung, Beihilfestelle & Selbstzahler
In Ausnahmefällen kann ein Therapieplatz bei freien Kapazitäten auch PatientInnen der privaten Krankenversicherungen oder über die Beihilfestelle angeboten werden.
Die Kosten der Psychotherapie werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge oder auch Fonds übernommen. Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, welche Kosten übernommen werden, da dies von Ihrem einzelnen Vertrag abhängt.
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): In der Regel 3,5-facher Satz bei erhöhtem Aufwand durch Krisen, komplexe Problematiken, Ko- und Multimorbidität, Komplikationen und Therapiestunden mit Überlänge (mehr als 50 Min.).
Der Transparenz halber finden Sie <hier> eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Kosten.
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Bitte beachten Sie, dass Coaching keine Heilbehandlung ist. Somit ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich.
Für eine 60-minütige Einzelsitzung berechne ich 200,- Euro brutto.
Die Rechnungen erhalten Sie persönlich ca. einmal im Monat direkt von mir. Die Summen werden je nach Versicherungsvertrag voll oder zu einem gewissen Anteil von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
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Ausfallhonorar
Ich führe eine Bestellpraxis und benötige eine entsprechende Vor- und Nachbereitung (60 Minuten pro Termin). Terminabsprachen gelten als verbindlich – wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, habe ich i. d. R. einen Verdienstausfall.
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Einzeltherapie:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin beträgt das Ausfallhonorar 40,- Euro, erfolgte die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so werden 75,- Euro in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle einer Absage wegen Krankheit.
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Gruppenpsychotherapie
Bitte beachten Sie, dass bei einer Gruppenpsychotherapie der Platz ausschließlich für Sie reserviert ist. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin beträgt das Ausfallhonorar 20,- Euro, erfolgte die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so werden 35,- Euro in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle einer Absage wegen Krankheit.
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Das Ausfallhonorar wird Ihnen nicht von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet und muss leider selbst getragen werden. Sollte ich Ihren Termin kurzfristig weiter vergeben können (in der Regel ist dies nicht möglich, da die Termine meist längerfristig geplant sind), entfällt das Ausfallhonorar. In meinem Behandlungsvertrag, den ich mit Ihnen abschließe, sind diese Regelungen festgelegt.
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Sollten Sie z. B. erkältet sein oder anderweitig verhindert sein, um in die Praxis zu kommen, so können wir in der Regel auf eine Videosprechstunde ausweichen.